Höhe des Steuerfreibetrag für Singles in 2009/2010
Hallo ich bin Single und würde gerne wissen wie hoch der Steuerfreibetrag für 2009 - 2010 ist. Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und brauche die Information, damit ich nicht mehr angebe als ich eigentlich brauche.
Der Steuerfreibetrag ist eine, in gewissen Zeitabständen neu festgesetzte Summe, bis zu deren Erreichen in Deutschland keine Einkommenssteuer auf den Arbeitslohn berechnet wird. Das bedeutet, dass man mit dem Einkommen über dieser Summe liegen muss, um dann für das was zu viel ist die Einkommenssteuer ab treten muss.
Der Steuerfreibetrag für Singles in Deutschland im Jahr 2009 lag bei einer Einkommensgrenze von 7.664 Euro. Damit werden also alleinstehende Personen mit Einkommen, die unter diese Grenze fallen, nicht zur Einkommenssteuer veranlagt. Dabei spielt die eventuelle Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder indirekt eine Rolle.
Kann die allein stehende Person noch Werbungskosten oder andere Sonderausgaben (zum Beispiel Aufwendungen für Unterhaltsleistungen und Versicherungen) geltend machen, kann der eigentliche Verdienst auch höher als die Steuerfreibetrags- Grenze liegen.
Die Steuerfreibeträge ändern sich allerdings in gewissen Abständen und werden im Rahmen anderer steuerlich geltender Veränderungen in den Gesetzen im Jahr 2010 auf 8.004 Euro erhöht. Damit soll eine weitere Entlastung der Bürger bewirkt werden.
Als alleinstehend sind steuerpflichtige Bürger und Bürgerinnen bezeichnet, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des steuerlich geltenden Splittings erfüllen. Ebenso zählen verwitwete Personen dazu und ebenfalls Menschen, die keine Haushaltsgemeinschaft mit einer weiteren volljährigen Person bilden und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.
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