Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften Die Bedeutung des im Jugendstrafrecht
Die Arbeit stellt umfassend die Grundlagen legitimen Jugendstrafrechts dar. Der Autor klärt dabei jene interdisziplinären Fragen, die beantwortet werden müssen, wenn Jugendliche legitim für ihr Verhalten verantwortlich gemacht werden sollen. Ergebnis ...
- Marke: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
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Die Arbeit stellt umfassend die Grundlagen legitimen Jugendstrafrechts dar. Der Autor klärt dabei jene interdisziplinären Fragen, die beantwortet werden müssen, wenn Jugendliche legitim für ihr Verhalten verantwortlich gemacht werden sollen. Ergebnis ist ein Anforderungsprofil an einen erkenntnistheoretisch, ethisch und verfassungsrechtlich begründeten, interdisziplinären Begriff der jugendspezifischen Schuld (im Sinne von Strafbegründungsschuld). Der Autor rekonstruiert zunächst bezogen auf Costa Rica und Deutschland die gegenwärtigen Grundlagen des jugendstrafrechtlichen Strafbegründungsschuldbegriffs, also die Begriffe der Schuldfähigkeit und des Verbotsirrtums. Im Hauptteil der Arbeit wird die Notwendigkeit einer metadogmatischen Begründung eines spezifisch jugendstrafrechtlichen Schuldfähigkeits- und Verbotsirrtumsbegriffs dargelegt, und die Bausteine dafür zur Verfügung ...
Schlagwortartig wird das Jugendstrafrecht als Erziehungsstrafrecht bezeichnet; der Erziehungsgrundsatz sei das zentrale Leitprinzip des Jugendstrafrechts, durch welches sich dieses vom allgemeinen Strafrecht unterscheidet. Dennoch hebt der Gesetzgeber in § 3 JGG hervor, dass auch bei jugendlichen Tätern jede Strafe stets Schuld voraussetzt. Zudem werden auch an anderen Stellen im Jugendgerichtsgesetz Einflüsse des Schuldprinzips deutlich, insbesondere im Bereich der Jugendstrafe, welche nach § 17 Abs. 2 JGG auch wegen „Schwere der Schuld“ verhängt werden kann. Die Koexistenz von Schuldprinzip und Erziehungsgrundsatz führt im Bereich der Sanktionsauswahl und -bemessung häufig zu eklatanten Widersprüchen, welche nicht ohne Weiteres zu Gunsten eines Leitprinzips aufgelöst werden ...
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