Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften Das Problem der sukzessiven Beihilfe

Das Problem der sukzessiven Beihilfe wird üblicherweise als Annex der Beendigungsdoktrin behandelt und mit der Feststellung erledigt, Beihilfe sei auch noch nach der Vollendung bis zur Beendigung möglich. Ein Aufriß des Problems anhand der Teilnahmelehre ...

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Das Problem der sukzessiven Beihilfe wird üblicherweise als Annex der Beendigungsdoktrin behandelt und mit der Feststellung erledigt, Beihilfe sei auch noch nach der Vollendung bis zur Beendigung möglich. Ein Aufriß des Problems anhand der Teilnahmelehre führt jedoch vielfach zu Ergebnissen, die in einem krassen Widerspruch zu den herkömmlich formulierten Antworten stehen - deutlicher: Fast die gesamte, im Rahmen der Tatbeendigung geführte Diskussion hat das Thema gründlich verfehlt. Die bisher weitgehend versäumte Erörterung des Problems unter beteiligungsformendogmatischen Aspekten offenbart dessen mehrdimensionale systematische Lozierung und betrifft damit ein ganzes Arsenal strafrechtlicher Grundlagenprobleme. Dabei werden die Leistungsgrenzen der überkommenen naturalistischen Strafrechtsdogmatik allenthalben sichtbar. Dies führt zu einer funktionalen Rekonstruktion des Straftatsystems und einer vollständigen Revision der Beteiligungsformenlehre unter Verknüpfung von Ansätzen der Hegelianer mit solchen systemtheoretischer Herkunft. Auf diesen Grundlagen wird schließlich das Problem der sukzessiven Beihilfe schrittweise einer differenzierenden und systematisch folgerichtigen Lösung ...

Das Problem der sukzessiven Beihilfe wird üblicherweise als Annex der Beendigungsdoktrin behandelt und mit der Feststellung erledigt, dass Beihilfe auch noch nach der Vollendung bis zur Beendigung möglich sei. Ein Überblick des Problems anhand der Teilnahmelehre führt jedoch vielfach zu Ergebnissen, die in einem krassen Widerspruch zu den herkömmlich formulierten Antworten stehen. Deutlicher: Fast die gesamte Diskussion im Rahmen der Tatbeendigung hat das Thema gründlich verfehlt. Die bisher weitgehend versäumte Erörterung des Problems unter beteiligungsformendogmatischen Aspekten offenbart dessen mehrdimensionale systematische Einordnung und betrifft damit ein ganzes Arsenal strafrechtlicher Grundlagenprobleme. Dabei werden die Leistungsgrenzen der überkommenen naturalistischen Strafrechtsdogmatik sichtbar. Dies führt zu einer funktionalen Rekonstruktion des Straftatsystems und einer vollständigen Revision der Beteiligungsformenlehre unter Verknüpfung von Ansätzen der Hegelianer mit solchen systemtheoretischer Herkunft. Auf diesen Grundlagen wird schliesslich das Problem der sukzessiven Beihilfe schrittweise einer differenzierenden und systematisch folgerichtigen Lösung ...
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