Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften Die strafrechtliche Bedeutung von Doping

Der Umgang mit Doping ist heute eine der grossen Herausforderungen für den Leistungssport. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht zunächst die Frage, ob das von der Sportethik verurteilte Doping zugleich ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt. ...

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Der Umgang mit Doping ist heute eine der grossen Herausforderungen für den Leistungssport. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht zunächst die Frage, ob das von der Sportethik verurteilte Doping zugleich ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt. Ausgehend von der fortschreitenden Kommerzialisierung des Leistungssports liegt das Forschungsinteresse insbesondere bei den Schutzgütern des wirtschaftlichen Wettbewerbs und des Vermögens; der Aspekt des Gesundheitsschutzes bleibt dabei weitgehend ausgeblendet. Die gegenwärtig weitgehend auf den Schultern der Sportverbände ruhende Verfolgung von Doping kann den Schutz dieser Rechtsgüter nur unzureichend gewährleisten. Da die Vereinsfreiheit (Art. 9 I GG) einem staatlichen Eingriff insoweit nicht entgegensteht, ist ein strafrechtlicher Schutz von Vermögen und Wettbewerb bereits gegenüber abstrakten Gefährdungen durch Doping möglich und sinnvoll. Auf dieser Grundlage werden abschliessend Leitlinien eines Dopingtatbestandes ...

Der Umgang mit Doping ist heute eine der grossen Herausforderungen für den Leistungssport. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht zunächst die Frage, ob das von der Sportethik verurteilte Doping zugleich ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt. Ausgehend von der fortschreitenden Kommerzialisierung des Leistungssports liegt das Forschungsinteresse insbesondere bei den Schutzgütern des wirtschaftlichen Wettbewerbs und des Vermögens; der Aspekt des Gesundheitsschutzes bleibt dabei weitgehend ausgeblendet. Die gegenwärtig weitgehend auf den Schultern der Sportverbände ruhende Verfolgung von Doping kann den Schutz dieser Rechtsgüter nur unzureichend gewährleisten. Da die Vereinsfreiheit (Art. 9 I GG) einem staatlichen Eingriff insoweit nicht entgegensteht, ist ein strafrechtlicher Schutz von Vermögen und Wettbewerb bereits gegenüber abstrakten Gefährdungen durch Doping möglich und sinnvoll. Auf dieser Grundlage werden abschliessend Leitlinien eines Dopingtatbestandes ...
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