Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften Verbotsirrtum und Subventionsbetrug

Der Verbotsirrtum ist im deutschen Strafrecht zur praktischen Bedeutungslosigkeit verkümmert, allenfalls in den Hörsälen der Universitäten mag er noch eine theoretische Rolle spielen. Ursächlich hierfür ist die restriktive, den Momentaufnahmen der ...

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Der Verbotsirrtum ist im deutschen Strafrecht zur praktischen Bedeutungslosigkeit verkümmert, allenfalls in den Hörsälen der Universitäten mag er noch eine theoretische Rolle spielen. Ursächlich hierfür ist die restriktive, den Momentaufnahmen der Rechtsprechung überlassene Auslegung des Begriffs der «Vermeidbarkeit». Die Tendenz, das Merkmal der «Erkundigungspflicht» – als Faktor der Vermeidbarkeit – auf eine zu vernachlässigende Größe zu reduzieren, ist kennzeichnend für eine Entwicklung im Strafrecht, welche immer größere Anforderungen an die Gesetzeskenntnisse des Normunterworfenen stellt. Die Verfasserin fordert deshalb eine Neubestimmung der Vermeidbarkeitskriterien, deren Ausgangspunkt die Unterscheidung zwischen unveräußerlichen subjektiven Rechten einerseits und den Rechtsgütern andererseits darstellt, so daß das Strafgesetzbuch im Ansatz wieder zur magna charta des Bürgers ...

Der Verbotsirrtum ist im deutschen Strafrecht zur praktischen Bedeutungslosigkeit verkümmert, allenfalls in den Hörsälen der Universitäten mag er noch eine theoretische Rolle spielen. Ursächlich hierfür ist die restriktive, den Momentaufnahmen der Rechtsprechung überlassene Auslegung des Begriffs der Vermeidbarkeit. Die Tendenz, das Merkmal der Erkundigungspflicht - als Faktor der Vermeidbarkeit - auf eine zu vernachlässigende Grösse zu reduzieren, ist kennzeichnend für eine Entwicklung im Strafrecht, welche immer grössere Anforderungen an die Gesetzeskenntnisse des Normunterworfenen stellt. Die Verfasserin fordert deshalb eine Neubestimmung der Vermeidbarkeitskriterien, deren Ausgangspunkt die Unterscheidung zwischen unveräusserlichen subjektiven Rechten einerseits und den Rechtsgütern andererseits darstellt, sodass das Strafgesetzbuch im Ansatz wieder zur Magna Carta des Bürgers ...
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