Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften Innovative Finanzierungsformen im Licht des Aufsichtsrechts

Das Spannungsfeld zwischen bestehenden Regelungsstrukturen und der Entstehung innovativer Finanzierungsformen gibt Anlass, sich mit der Bedeutung der finanzmarktaufsichtsrechtlichen Ziele im Hinblick auf die praktische Entwicklung neuer Geschäftsmodelle ...

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Das Spannungsfeld zwischen bestehenden Regelungsstrukturen und der Entstehung innovativer Finanzierungsformen gibt Anlass, sich mit der Bedeutung der finanzmarktaufsichtsrechtlichen Ziele im Hinblick auf die praktische Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in der Kreditwirtschaft auseinanderzusetzen. Der Autor befasst sich mit der Frage, ob die Etablierung der Mikrofinanzierung und der Online-Kreditvermittlungsplattformen, auch Crowdlending genannt, als innovative Finanzierungsformen die Schutzzwecke der Finanzmarktaufsicht beeinträchtigten. Dabei erfasst er insbesondere die Genehmigungspflicht nach 32 KWG. Nach einer Würdigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses und unter Berücksichtigung einer am Zweck der Rege-lungen orientierten Auslegung kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Crowdlending im Gegensatz zur Mikrofinanzierung bei der Fremdkapitalver-gabe im KKMU- sowie im Existenzgründungssektor die Schutzgüter der Finanz-marktaufsicht nicht ...

Das Spannungsfeld zwischen bestehenden Regelungsstrukturen und der Entstehung innovativer Finanzierungsformen gibt Anlass, sich mit der Bedeutung der finanzmarktaufsichtsrechtlichen Ziele im Hinblick auf die praktische Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in der Kreditwirtschaft auseinanderzusetzen. Der Autor befasst sich mit der Frage, ob die Etablierung der Mikrofinanzierung und der Online-Kreditvermittlungsplattformen, auch Crowdlending genannt, als innovative Finanzierungsformen die Schutzzwecke der Finanzmarktaufsicht beeinträchtigen. Dabei erfasst er insbesondere die Genehmigungspflicht nach § 32 KWG. Nach einer Würdigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses und unter Berücksichtigung einer am Zweck der Regelungen orientierten Auslegung kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Crowdlending im Gegensatz zur Mikrofinanzierung bei der Fremdkapitalvergabe im KMU- sowie im Existenzgründungssektor die Schutzgüter der Finanzmarktaufsicht nicht ...
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