Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften Der Nationale und der Deutsche Ethikrat

Mit dem Nationalen Ethikrat hat die Bundesregierung erstmalig in der Geschichte Deutschlands eine Bioethikkommission eingerichtet, die neben Regierung und Parlament auch die allgemeine Öffentlichkeit informieren und beraten sollte, um auf diese Weise ...

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Mit dem Nationalen Ethikrat hat die Bundesregierung erstmalig in der Geschichte Deutschlands eine Bioethikkommission eingerichtet, die neben Regierung und Parlament auch die allgemeine Öffentlichkeit informieren und beraten sollte, um auf diese Weise zur Erarbeitung staats- und gesellschaftsübergreifender Konzepte hinsichtlich der Erörterung und Klärung aktueller biopolitischer Fragen beizutragen. Dementsprechend gross war das Unbehagen darüber, dass die Regierung den Rat quasi im Alleingang einberufen hatte, ohne den Bundestag in irgendeiner Form daran zu beteiligen. Dies gab Anlass zur Klärung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Institutionalisierung eines zentralen politischen Beratungsgremiums. Untersucht wurde aber auch, ob und inwieweit sich diese Form unabhängiger Politikberatung überhaupt mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Gewaltenteilung, vereinbaren lässt; eine Frage, die auch nach der zwischenzeitlichen Ablösung des Nationalen Ethikrates durch den Deutschen Ethikrat nichts an Aktualität eingebüsst ...

Mit dem Nationalen Ethikrat hat die Bundesregierung erstmalig in der Geschichte Deutschlands eine Bioethikkommission eingerichtet, die neben Regierung und Parlament auch die allgemeine Öffentlichkeit informieren und beraten sollte, um auf diese Weise zur Erarbeitung staats- und gesellschaftsübergreifender Konzepte hinsichtlich der Erörterung und Klärung aktueller biopolitischer Fragen beizutragen. Dementsprechend gross war das Unbehagen darüber, dass die Regierung den Rat quasi im Alleingang einberufen hatte, ohne den Bundestag in irgendeiner Form daran zu beteiligen. Dies gab Anlass zur Klärung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Institutionalisierung eines zentralen politischen Beratungsgremiums. Untersucht wurde aber auch, ob und inwieweit sich diese Form unabhängiger Politikberatung überhaupt mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Gewaltenteilung, vereinbaren lässt; eine Frage, die auch nach der zwischenzeitlichen Ablösung des Nationalen Ethikrates durch den Deutschen Ethikrat nichts an Aktualität eingebüsst ...
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