Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften Kommunalwirtschaftliche Schrankentrias und Konkurrenzschutz unter besonderer Berücksichtigung von 102 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung kommunaler wirtschaftlicher Betätigung stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und wie sich private Konkurrenten dagegen gerichtlich zur Wehr setzen können. In dieser Arbeit werden eingangs die rechtlichen ...

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Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung kommunaler wirtschaftlicher Betätigung stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und wie sich private Konkurrenten dagegen gerichtlich zur Wehr setzen können. In dieser Arbeit werden eingangs die rechtlichen Grundlagen kommunaler Wirtschaftsbetätigung dargestellt. Im Anschluss erörtert der Autor die sich aus dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Wettbewerbsrecht, ergebenden Anspruchsgrundlagen gegen unzulässige kommunale wirtschaftliche Konkurrenz. Aus dem öffentlichen Recht werden zunächst mögliche grundrechtliche Abwehransprüche untersucht. Schwerpunkt der Darstellung ist schliesslich die Herausarbeitung des drittschützenden Gehalts der kommunalen Wirtschaftsklauseln und insbesondere der Subsidiaritätsklausel des § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO in der Fassung vom 20.7.1999 zugunsten privater ...

Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung kommunaler wirtschaftlicher Betätigung stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und wie sich private Konkurrenten dagegen gerichtlich zur Wehr setzen können. In dieser Arbeit werden eingangs die rechtlichen Grundlagen kommunaler Wirtschaftsbetätigung dargestellt. Im Anschluss erörtert der Autor die sich aus dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Wettbewerbsrecht, ergebenden Anspruchsgrundlagen gegen unzulässige kommunale wirtschaftliche Konkurrenz. Aus dem öffentlichen Recht werden zunächst mögliche grundrechtliche Abwehransprüche untersucht. Schwerpunkt der Darstellung ist schliesslich die Herausarbeitung des drittschützenden Gehalts der kommunalen Wirtschaftsklauseln und insbesondere der Subsidiaritätsklausel des § 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO in der Fassung vom 20.7.1999 zugunsten privater ...
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