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Steuerfreibetrag 2010 und 2009, wie hoch ist der?

Frage von Tamara mit 9 Anworten

Hi,

ich woll wissen wie hoch der Steuerfreibetrag in diesem und in 2009 ist bzw. wie viel ich verdienen kann, ohne das ich selbst Steuern zahlen muss. Kann mir jemand bei der Frage weiter helfen. Danke.

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9 Anworten
Jürgen | 24. Jan 2010, 13:05
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Es gibt ganz verschiedene Steuerfreibeträge die im deutschen Steuerrecht zu finden sind. Der Bekannteste ist wohl der Grundfreibetrag, der jedem Arbeitnehmer zusteht. Der Grundfreibetrag ist der Betrag für den keine Einkommensteuer erhoben wird.

Roland | 24. Jan 2010, 13:05
13 Punkte  Add rating Subtract rating

Auch die Berechnung für außergewöhnliche Belastungen wird im Jahr 2010 von 7.680 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Wenn man im laufenden Jahr mit hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen rechnet, sollte man sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen.

nadine | 21. Mai 2010, 12:22
13 Punkte  Add rating Subtract rating

gilt der steuerfreibetrag auch wenn man nur 3 monate erwerbstätig war und davor eine schule besucht hat? oder gilt der dann nur prozentual?

Sebastian | 24. Jan 2010, 13:05
12 Punkte  Add rating Subtract rating

Im Unterschied zu 2009 steigt der Steuerfreibetrag 2010 erneut an. Der Freibetrag stieg 2009 um 170 Euro an und wird 2010 ebenfalls noch einmal um 170 Euro angehoben. So ist der Freibetrag für Alleinstehende bei 8.004 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren liegt er bei 16.009 Euro.

Peter | 24. Jan 2010, 13:05
6 Punkte  Add rating Subtract rating

Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, damit das Existenzminimum den Lebenshaltungskosten angepasst werden kann. Ein weiterer Steuerfreibetrag ist der Kinderfreibetrag. Große Unterschiede beim Steuerfreibetrag gibt es zwischen Verheirateten und Singles. Zum Steuerfreibetrag zählen auch Werbungskosten und Pendlerpauschale.

Chodo | 24. Jan 2010, 13:06
2 Punkte  Add rating Subtract rating

In diesem Jahr erhöht sich der monatliche Nettolohn, denn es werden weniger Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Dies rechnet sich für alle, deren Sonderkosten die Grenze von 600 Euro übersteigt. Beim Finanzamt muss man hierzu einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Man kann sich diesen Steuerfreibetrag jährlich bis 30.November eintragen lassen.

maxkarl | 15. Sep 2010, 10:03
2 Punkte  Add rating Subtract rating

Hallo,

für 2010 ist für jede Person 8004 und für 2009 war er 6834 €.

Findet man im Internet wenn man genau sucht.

herzliche Grüße

Jan | 28. Mrz 2011, 13:30
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Die Einkommensteuer besteuert die persönliche Leistungsfähigkeit und bezieht sich auf das Jahreseinkommen. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Jahreseinkommens, auf den keine Einkommensteuer berechnet wird, da man davon ausgeht, dass erst bei einem Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages eine Leistungsfähigkeit gegeben ist.

Es ist daher völlig unerheblich für die Höhe der Einkommensteuer (und damit für den Grundfreibetrag), ob man für ein Jahreseinkommen von 24.000€ 12 Monate Vollzeit für je 2.000 € oder nur 1 Monat (oder 5 Minuten) für 24.000 € gearbeitet hat.

Nicht Verwechseln mit der Lohnsteuer. Hier ist es schon erheblich, ob man 12*2000 € verdient hat oder nur 1*24000 €. Allerdings wird die Lohnsteuer mit der Einkommensteuer verrechnet. Derjenige der 1*24000 € verdient hat wird dann über die Feststellung der Einkommensteuer eine entsprechende Rückzahlung erhalten. Kompliziert, gelle?

Jo | 17. Sep 2010, 13:45
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Ich glaube, Max Kari (15.9.) hat sich in einer Zahl vertan. Wenn ich mich nicht irre, wurde der Freibetrag in den letzten beiden Jahren jeweils um 170 Euro erhöht, also war er

2008 bei 7664
2009 bei 7834 und er wird
2010 bei 8004

liegen. So hab ich’s zumindest verstanden.

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