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Wieviel Geld und wie lange bekommt man Arbeitslosengeld 1?

Frage von Markus mit 4 Anworten

Hi,

Ich habe 2,5 Jahre als Schweizer gearbeitet und wollte mich jetzt nach meine Kündigung mal arbeitslos melden. Wieviel Geld bekomme ich und wie lange bekommt man Arbeitslosengeld 1? Muss ich da jetzt irgendwelche Fristen einhalten? Ich war noch nie arbeitslos.

Gruß. Markus.

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4 Anworten
Johan | 2. Mai 2010, 17:36
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Arbeitslosengeld I erhält, wer einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, für mindestens 360 Tage, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit nachging, dazu zählen auch Wehrdienst und Elternzeit. Die Höhe des Arbeitslosengeld I richtet sich nach dem Bruttoverdienst in der vorherigen Tätigkeit. Neben dem Geld welches du vom Amt bekommst, kann du bis zu 125 Euro glaube ich noch nebenbei verdienen, ohne das das von deinem Arbeitslosengeld abgezogen wirst. D.h. Du kannst einer kleinen Nebenbeschäftigung nachgehen z.B. an bezahlten Umfragen teilnehmen wie hier https://www.preisgenau.de/mit-umfragen-geld-verdienen.php und noch Geld vom Staat bekommen.

Oloa | 2. Mai 2010, 17:36
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Der Verdienst wird zusammen gerechnet, anschließend durch 360 geteilt und mit 30 = einem Monat, geteilt, von dieser Summe werden in Abzug gebracht 21 % für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag, von dieser Summe erhält der Berechtigte 60 %, Berechtigte mit Kind erhalten 67 %. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I richtet sich nach der Dauer der vorherigen Tätigkeit und nach dem Alter des Berechtigten.

Marianus | 2. Mai 2010, 17:36
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Wer dieses Geld erhalten möchte, muss seine Ansprüche rechtzeitig geltend machen und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Kein Geld erhält, wer vorsätzlich, ohne zwingenden Grund, seine Arbeit aufgibt. Nach Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I tritt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II in Kraft, auch dieses Geld muss beantragt werden. Die Anspruchsvoraussetzungen für dieses Geld liegen als Merkblatt aus.

Peterle | 2. Mai 2010, 17:37
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Wer Arbeitslosengeld I erhält muss sich regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden und nachweisen, dass er sich um Arbeit bemüht. Dieses Geld dient nur der Unterstützung bei der Arbeitssuche. Wer Arbeitslosengeld I unberechtigt bezieht, muss dieses Geld selbstverständlich zurückzahlen. Der Leistungsbezug verpflichtet zur Teilnahme an Trainingsmaßnahmen.

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