
Wie Kleingewerbe gründen?

Hallo ich möchte mich selbstständig machen und ein Kleingewerbe gründen. Was ist für die Form der Existenzgründung notwendig. Muss ich dann beim Finanzamt steuern zahlen und was für mich das wichtigste ist, bin ich das persönlich haftbar?
Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man sein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, man erhält daraufhin einen Gewerbeschein. Dieser Schein kostet sowohl bei An- als auch bei Abmeldung eines Gewerbes ca. 25-35 Euro. Neben den persönlichen Daten müssen bei der Gewerbeanmeldung auch umfangreiche Informationen zu Art und Tätigkeit des geplanten Kleingewerbes dargelegt werden.
Wer als Einzelunternehmer ein Kleingewerbe gründet, ist für alles, was in seiner Firma geschieht selbst verantwortlich. Er trägt das alleinige Risiko und haftet mit seinem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten. Ein Kleingewerbe liegt immer dann vor, wenn der erzielte Umsatz nicht aus großen Aufträgen erwirtschaftet wird, wenn kein kaufmännisches Personal eingestellt werden soll und der Gewerbetreibende nicht überregional aktiv ist. Kleingewerbetreibende sind auch nicht bilanzierungspflichtig. Sie müssen lediglich eine Einnahmen/Überschuss Rechnung machen.
Als Kleingewerbetreibender ist man glaube ich automatisch Mitglied in der IHK und kann bis zu einem Jahresgewinn von 5200 Euro deren Dienste und Beratung sogar kostenlos in Anspruch nehmen, anderweitig werden Gebühren fällig. Um von der Kleingewerberegelung Gebrauch machen zu können, darf der Jahresumsatz im Eröffnungsjahr des Geschäfts jedoch 17500 Euro nicht übersteigen.
Vorteile des Kleingewerbes ergeben sich daraus, dass auf den Unternehmer viele Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht anwendbar sind. Er ist beispielsweise nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und kann auf die Einkommen-Überschuss-Rechnung zurückgreifen. Umsatzsteuer kann man nach eigenem Belieben ausweisen oder darauf verzichten, letzteres erspart eine Menge Verwaltungsaufwand.
Per Definition handelt es sich bei einem Kleingewerbe um ein Unternehmen, das, bedingt durch seine Größe und den Umfang des betriebenen Geschäfts, einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb nicht erfordert“. Ein Kleingewerbe kann immer nur von natürlichen Personen betrieben werden, das Führen eines Kleingewerbes durch eine Gesellschaft ist nicht zulässig.
Schon vor dem Beginn der Selbstständigkeit, muss jeder, der diesen Schritt wagen möchte, sich gut überlegen, welche Rechtsform zu wählen ist. Die Wahl der richtigen Rechtsform kann den Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflussen.
Gründer eines Kleingewerbes wählen meistens aus gutem Grund das Einzelunternehmen. Das lässt sich schnell gründen und erfordert auch kaum Formalitäten. Immerhin sind drei Viertel aller Unternehmensgründungen in Deutschland Einzelunternehmen. Es muss kein Mindestkapital vorhanden sein und eine Eintragung im Handelsregister ist auch nicht notwendig. Die Anmeldung beim Gewerbeamt, die Gewerbegenehmigung und eine Umsatzsteuernummer vom Finanzamt sind alles, was der Unternehmer braucht.
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung, um ein Kleingewerbe zu gründen sollte sich der Gründer von einem Rechtsanwalt, einem Steuer- oder Unternehmensberater entsprechenden Rat holen.

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