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Sorgerechtsentzug … könnt ihr mir Auskunft geben?

Frage von Jenny mit 1 Anwort

Kurzfassung:

1. Sorgerechtsentzug Kindeswohlgefährdung aufgrund Erziehungsunfähigkeit&Nichtteilnahme einer Einrichtung §1666a,8a
2.alles zwei jahre her
3.abgeschlossen der fall
4. Besuchsrecht bekommen
5. nach zwei jahr wieder schwanger,im damaligen jugendamtkreis noch schwanger geworden
6. wohnsitz im anderen landkreis genommen arbeitsbedingt
7. neuer wohnsitz seit 5 monaten
8. frau von mir schwanger

muß erst im jetzugen Landkreis ohne das dass damals zuständige jugendamt an das jetzige Amt infos gibt,eine meldung von irgendwelchen personen eingehen und was vorfallen,damit das jetzige jugendamt für uns zuständig wird nach umzug?und wenn gibt es doch nach anforderung der Akte eine neue überprüfung

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1 Anwort
Marc | 10. Nov 2010, 12:54
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sry kann ich nicht da ich mich nicht mit der Deutschen Rechtsprechung ,in diesem Punkt ,auskenne. Aber ein man vom Fach,wie ein Rechtsanwalt, kann dir da sicher weiter helfen.

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